AGB 2028
Allgemeine Geschäftsbedingungen JugendFEIER 2028
Sie müssen die AGB akzeptieren, um sich zur JugendFEIER anmelden zu können.
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB gelten in Bezug auf vom Humanistischen Regionalverband Brandenburg/Belzig e.V., Willibald-Alexis-Str. 28, 14772 Brandenburg (i. F. HRV Brandenburg/Belzig e.V.), angebotene JugendFEIERN. Teilnehmer der JugendFEIERN können Jugendliche im Alter von 13 bis 14 sein (im Folgenden Teilnehmer). Angeboten wird ein mehrmonatiges Vorbereitungsprogramm, das die Teilnehmer auf dem Weg ins Erwachsensein begleiten soll – ohne Glaubensbekenntnis oder Gelöbnis. Höhepunkt und Abschluss bildet eine Festveranstaltung, bei der der symbolische Abschied aus der Kindheit und der Übergang in das Erwachsensein begangen wird (das Vorbereitungsprogramm und die Festveranstaltung nachfolgend zusammen „JugendFEIER“).
§ 2 Vertragspartner
Sofern aus den jeweiligen Vertragsbedingungen nichts Anderes hervorgeht, wird der HRV Brandenburg/Belzig e.V. Vertragspartner. Auf Seiten der Teilnehmer kann Vertragspartner nur sein, wer geschäftsfähig im Sinne des BGB ist (im Folgenden Kunde).
§ 3 Anmeldung zur JugendFEIER
(1) Die Anmeldung zur JugendFEIER erfolgt ausschließlich über das
JugendFEIER-Onlineportal
https://brb.jugendfeier.org
,
einem Onlinedienst des HRV Brandenburg/Belzig e.V..
(2) Die Anmeldung zur JugendFEIER 2027 ist ab dem
07. September 2026, 10.00 Uhr, möglich. Detaillierte Informationen
zur Anmeldung können den Wegweisern zur Anmeldung unter
www.jugendfeier-brb.de
entnommen werden.
(3) Mit Absenden der im Onlineportal eingegebenen Vertragsdaten sowie der Daten des
betreffenden Teilnehmers durch den Kunden ist die Anmeldung verbindlich erfolgt.
Der HRV Brandenburg/Belzig e.V. bestätigt die Anmeldung per E-Mail, hilfsweise
schriftlich durch Versand einer Anmeldebestätigung. Mit Zugang der
Anmeldebestätigung ist der Vertrag verbindlich zustande gekommen.
(4) Der Kunde wählt selbst Datum und Uhrzeit der Feierstunde.
(5) Möchte eine Gruppe bzw. Klasse im Gruppen- bzw. Klassenverband feiern, besteht
die Möglichkeit, für mehrere Teilnehmer eine Gruppenanmeldung vorzunehmen. Dafür
ist es notwendig, einen Gruppenvertreter zu registrieren, der in Vertretung der
Gruppenmitglieder die Reservierung vornimmt. Der HRV Brandenburg/Belzig e.V.
bemüht sich, die Wünsche bei der Einteilung der Teilnehmer für die
Festveranstaltungen zu berücksichtigen.
(6) Auf Antrag des Kunden kann vorbehaltlich freier Kapazitäten eine kostenlose
Umbuchung für einzelne Teilnehmer oder Gruppen auf einen anderen Feiertermin
erfolgen. Einen Anspruch hat der Kunde darauf nicht.
§ 4 Feiertermine und Veranstaltungsorte 2028
Die Festveranstaltungen für das Jahr 2028 werden voraussichtlich wie folgt stattfinden:
- Beelitz-Heilstätten – 06. Mai 2028 · 11:00 & 13:00 Uhr
- Theater Brandenburg an der Havel – 20. Mai 2028 · 12:00 & 14:00 Uhr
- Theater Brandenburg an der Havel – 27. Mai 2028 · 10:00, 12:00 & 14:00 Uhr
- Theater Brandenburg an der Havel – 03. Juni 2028 · 10:00, 12:00 & 14:00 Uhr
- Klubhaus Ludwigsfelde – 13. Mai 2028 · 10:00, 12:00 & 14:00 Uhr
Änderungen vorbehalten! Der Teilnehmer kann nur an einer Festveranstaltung teilnehmen.
§ 5 Gebühren
(1) Die Anmeldegebühr beträgt 47 €, die Feiergebühr beträgt 67 €
(Gesamtpreis: 114 €). Die Anmeldegebühr umfasst die Verwaltungskosten der Anmeldung
sowie die Organisation des Vorbereitungsprogrammes. In der Feiergebühr enthalten ist
die Eintrittskarte des Teilnehmers zur Festveranstaltung, ein Buchgeschenk des
HRV Brandenburg/Belzig e.V., eine persönliche Urkunde, eine Blume sowie weitere
Verwaltungs-, Organisations- und Produktionskosten. In dem Preis nicht enthalten
sind Gästekarten.
(2) Die Anmeldegebühr und die Feiergebühr werden separat in Rechnung gestellt.
Gestellte Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(3) Während des Vorbereitungsprogramms können bei einzelnen Angeboten Zusatzkosten
anfallen. Diese sind im Veranstaltungskatalog ausgewiesen.
(4) Während der Veranstaltung werden von einem externen Fotografen Fotos aufgenommen.
Die Anfertigung und der Erwerb dieser Fotos sind nicht im Veranstaltungspreis
inbegriffen und müssen gesondert bezahlt werden.
§ 6 Stornierungen
(1) Der Vertrag kann nur über das Portal storniert werden.
(2) Innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung kann eine Stornierung unentgeltlich erfolgen.
Bereits geleistete Zahlungen werden in dem Fall vom HRV Brandenburg/Belzig e.V.
erstattet.
(3) Danach erhöht sich die Stornogebühr auf 47 €. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet,
dass Leistungen zu einem geringeren Wert erbracht wurden.
(4) Ab 1. März des Feierjahres ist bei Stornierung eine Gebührenerstattung nicht mehr
möglich.
(5) Stornierungen von zusätzlich angebotenen und zusätzlich zu buchenden Veranstaltungen
während des Vorbereitungsprogramms sind bis eine Woche vor Projektstart kostenlos
möglich, sofern eine schriftliche oder e-postalische Anmeldebestätigung nichts Anderes
vorsieht.
(6) Das gesetzliche Rücktrittsrecht wird davon nicht berührt.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Für den Fall, dass eine Vorbereitungsveranstaltung oder die Festveranstaltung aus
Gründen höherer Gewalt entfallen muss, teilt der HRV Brandenburg/Belzig e.V. dies dem
Kunden unverzüglich mit.
(2) Höhere Gewalt in diesem Sinne meint unvorhergesehene Ereignisse, auf die der
HRV Brandenburg/Belzig e.V. keinen Einfluss hat. Insbesondere liegt höhere Gewalt in
den folgenden Fällen vor: die behördliche oder gesetzliche Untersagung der Veranstaltung
oder die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am geplanten Termin oder an dem
geplanten Veranstaltungsort aufgrund Unwetters oder behördlicher Untersagung oder
aufgrund der Beschädigung des Veranstaltungsorts z. B. durch Wasserschaden, Brand, etc.).
Dies gilt auch, für den Fall, dass die Festveranstaltung nicht stattfinden kann, weil
das Vorbereitungsprogramm infolge höherer Gewalt (teilweise) entfallen musste.
(3) Der HRV Brandenburg/Belzig e.V. behält sich das Recht vor, ab Kenntnis davon, dass
einzelne Vorbereitungsveranstaltungen und / oder die Festveranstaltung nicht stattfinden
können, dem Kunden einen für alle Beteiligten verbindlichen Ersatztermin für die
Festveranstaltung sowie ausgefallene Veranstaltungen des Vorbereitungsprogramms zu
benennen. Die Ankündigung des Ersatztermins muss in dem Fall mindestens mit einer Frist
von 4 Wochen vor dem geplanten Ersatztermin erfolgen. Eine Pflicht zur Benennung eines
Ersatztermins trifft den HRV Brandenburg/Belzig e.V. nicht. Eine ausdrückliche Zustimmung
des Kunden ist nicht erforderlich.
(4) Der Ersatztermin kann im selben Kalenderjahr wie der ursprüngliche Termin liegen
oder in dem darauffolgenden Kalenderjahr.
§ 8 Gästekarten
(1) Ungefähr 10 Wochen vor dem Feiertermin werden die Kunden vom
HRV Brandenburg/Belzig e.V. eingeladen, innerhalb einer bestimmten Frist die Gästekarten
zur Festveranstaltung zu bestellen. Der HRV Brandenburg/Belzig e.V. garantiert, dass
bis zu 6 Gästekarten pro Teilnehmer erworben werden können. Soweit Kunden darüber hinaus
weitere Gästekarten bestellen, werden diese Bestellungen bei ausreichender Platzkapazität
berücksichtigt.
(2) Der Preis für eine Gästekarte zu den Festveranstaltungen beträgt für Erwachsene
je 17 €, für Kinder bis einschließlich 13 Jahre 8 €. Für den Teilnehmer muss keine
Gästekarte erworben werden. (Preise unter Vorbehalt)
(3) Gästekarten können innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt kostenlos storniert
werden, sofern sie innerhalb der Bestellfrist bestellt wurden. Nach Ablauf dieser Frist
ist eine Rückgabe oder Erstattung ausgeschlossen – auch bei Nachbestellungen oder
kurzfristigen Anmeldungen. Spätestens ab 7 Tage vor der Veranstaltung ist grundsätzlich
keine Rücknahme oder Erstattung von Gästekarten mehr möglich.
(4) Nachbestellungen von Gästekarten sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit von freien
Plätzen bis 7 Tage vor Veranstaltung möglich.
§ 9 Nutzung des JugendFEIER-Onlineportals
Das JugendFEIER-Onlineportal ist ein Onlinedienst des HRV Brandenburg/Belzig e.V.. Mit Nutzung des Angebotes willigt der Kunde in die Einhaltung der vom HRV Brandenburg/Belzig e.V. vorgegebenen Richtlinien ein. Die Verwendung unserer Dienste in missbräuchlicher Art und Weise ist nicht erlaubt. Beispielsweise ist es dem Kunden nicht gestattet, den Dienst anders als durch die Benutzeroberfläche bestimmt zu nutzen oder auf andere, durch die Benutzeroberfläche nicht zugängliche, Bereiche zuzugreifen.
§ 10 Rechte am eigenen Bild
Während der JugendFEIER und im Rahmen des Vorbereitungsprogramms werden Foto- und
Videoaufnahmen gemacht. Diese können vom HRV Brandenburg/Belzig e.V. für die
Öffentlichkeitsarbeit verwendet und auf verschiedenen Kanälen veröffentlicht werden
(z. B. Website, Social Media, Printmedien).
Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind auf solchen Aufnahmen zu sehen ist, bitten
wir um eine schriftliche Mitteilung an den HRV Brandenburg/Belzig e.V. vor Beginn der
Veranstaltungen. Andernfalls gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Diese AGB gelten ab dem 07.09.2026 für die JugendFEIER 2028.